Persönlich

Ich wurde 1978 geboren, bin verheiratet und Vater eines Sohnes.

 

An den Universitäten Bochum, Duisburg, Essen, Köln und Liverpool (GB) studierte ich Neuere und Neueste Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie Theorie der Geschichte und Politikwissenschaft. 2004 habe ich an der Ruhr-Universität Bochum mit einer Arbeit über das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda examiniert. Seit 2005 arbeite ich überwiegend berufsbegleitend an einer Dissertation zum selben Thema.

 

Lehrerfahrung habe ich unter anderem im Rahmen eines Lehrauftrages an der Ruhr-Universität Bochum (WS 2006/2007) sowie an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW (Abt. Duisburg) sammeln können.

 

Hinzu kommen berufliche Erfahrungen in den Bereichen Lokaljournalismus, Buchhandel, Bankwesen, Chemiehandel, Beratungswesen und Energiewirtschaft. Von 2002 bis 2010 war ich als Referent eines Bundestagsabgeordneten tätig. Aktuell bin ich in der Unternehmenskommunikation eines regionalen Energieversorgers als Pressesprecher beschäftigt.

 

Darüber hinaus habe ich bis 2012 beinahe zehn Jahre als ehrenamtlicher Webmaster der Fachzeitschrift »Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus« fungiert. Zwei Wahlperioden lang war ich Jugendschöffe beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr. Seit der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl im Mai 2014 gehöre ich als direkt gewählter Stadtverordneter dem Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr an.

 

Forschung

 

Dissertation »Geschichte des RMVP«

Die primär verwaltungsgeschichtlich ausgelegte Untersuchung eines Kernressorts im nationalsotialistischen Herrschaftsgefüge ist eine erheblich erweiterte Fassung der 2004 abgeschlossenen Magisterarbeit. Dabei geht es zunächst um eine Klärung der institutionellen Struktur inklusive der administrativen Metamorphosen des Ministeriums vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen Geschichte des NS-Staates, bei der auch die Konflikte des Ministers mit anderen hochrangigen Akteuren des „Dritten Reiches“ eine Rolle spielen, aber keineswegs im Zentrum der Berachtung stehen. Vielmehr werden die Prozesse der Entscheidungsfindung und -durchsetzung innerhalb des Ressorts und der Reichsregierung in den Blick gerückt und die Entwicklung des Ressorts im Verhältnis zu seiner systemischen Umwelt innerhalb des Regierungsapparats beschrieben.

 

Infrage gestellt wird im Rahmen der Arbeit vor allem die oft unhinterfragt axiomatisch gesetzte Annahme von der Omnipotenz und Omnipräsenz des Ministeriums im Allgemeinen und seines Ministers im Besonderen. Dazu dient u.a. eine eingehende Betrachtung, inwieweit das RMVP als erklärte „NS-Muster-Behörde“ überhaupt den selbstgesetzten Standarts administrativen Handelns im „Dritten Reich“ gerecht wurde. Auch die Personalpolitik und die Rekrutierungsmechanismen des Leitungspersonals (Staatssekretäre und Abteilungsleiter) werden eingehend betrachtet und - zumindest grob - kollektivbiographisch dekonstruiert. Desweiteren kommen Aspekte wie der Einsatz von Frauen als Ersatzarbeitskräfte während des Krieges, die schleichende Implosion der Behörde in der Kriegsendphase und die personellen Kontinuitäten des Propagandaministeriums in die beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften hinein zur Sprache.

 

Ein weiterer Aspekt der Arbeit ist die Frage nach dem kommunikaiven Erfolg des RMVP. Welche Auswirkungen hatte Propaganda auf Meinungsbildung und Stimmungslage der Bevölkerung? Welche Arten der kommunikativen Rückkopplung gab es, wie evaluierte das RMVP seine eigene Arbeit und welche Bedeutung hatten die Ergebnisse auf die weitere inhaltliche Planung und Umsetzung von Propaganda im NS-Staat? In diesem Zusammenhang wird bilanzierend die Frage diskutiert, ob Propaganda überhaupt ein hinreichend präziser Begriff zur Beschreibung der nationalsozialistischen Kommunikationspolitik war oder ist.

 

 

Gesellschaftsgeschichte der »Volksgemeinschaft«

Ausgehend von der Annahme, dass die Frage nach Existenz oder Nicht-Existenz von „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus hinreichend nicht allein mit einer Analyse der NS-Sozialpolitik beantwortet werden kann, versteht die Arbeit „Volksgemeinschaft“ weniger als Sozialutopie oder konkrete Gesellschaftsordnung, sondern als eine Art Werteordnung.

 

Dabei kam dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ eine Art summarische Funktion zu. Ähnlich wie Shulamit Volkow den Begriff „Antisemitismus“ als „kulturellen Code“ beschrieben hat, zu dem sich zu bekennen zugleich Ausdruck einer bestimmten Werteorientierung von Anti-Modernismus, Anti-Liberalismus usw. war, lässt sich auch für den Begriff der „Volksgemeischaft“ ein ähnliches Wertesystem rekonstruieren. In diesem Sinne war „Volksgemeinschaft“ im „Dritten Reich“ weniger eine Art von mehr oder minder gelebter Sozialutopie, deren Existenz sich anhand ökonomischer Strukturanalysen, der Betrachtung von Einkommensverteilung und der Erforschung von Aufstiegs- bzw. Partizipationschancen ermessen ließ, sondern „Volksgemeinschaft“ meinte ein gelebtes Bekenntnis zu einem System von Verhaltensnormen, in denen sich die spezifischen Wertvorstellungen des Nationalsozialismus spiegelten.

 

Die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang „Volksgemeinschaft“ tatsächlich zu einer realen Größe im gesellschaftlichen Leben bzw. Alltag des „Dritten Reiches“ geworden war, kann in diesem Sinne folglich nur beantwortet werden, wenn die Veralltäglichungs- und damit Vergesellschaftsungsprozesse dieser Werteordnung in den Blick genommen werden. Dies wiederum stellt dezidierte Anforderungen an das methodologische Vorgehen, wie auch an das Quellenmaterial, das dafür zu Rate zu ziehen ist.

 

Methodologisch operiert die Arbeit mit einer Anleihe bei den soziologischen Handlungs- und Rollentheorien sowie einiger Aspekte der Systemtheorie. Ausgangpunkt ist dabei die Überlegung, den „Volksgenossen“ als idealtypischen Träger besagter volksgemeisnchaftlicher Werteordnung zu rekonstruieren, indem die dieser „sozialen Rolle“ seitens der  NS-Propaganda zugeschriebenen Eigenschaften als Vergleichsmaßstab in den Blick genommen werden. Dies geschieht im Wesentlichen auf der Grundlage zweier parteioffizielle NS-Periodika, deren erklärtes Anliegen es war, die ideologische wie auch verhaltensmäßige Schulung von NS-Funktionären zu gewährleisten. Der so rekonstruierte Idealtypus des „Volksgenossen“ soll dann im weiteren Verlauf der Arbeit als Bezugsgröße und Wertmaßstab für die Analyse und Beurteilung des wertgebundenen Verhaltens von Personen in konkreten Interaktionssituationen diesen: Inwieweit deckte sich die je nach Situation eingenommene konkrete soziale Rolle der handelnden Menschen mit diesem Rollenideal des „Volksgenossen“?

 

Um das Verhalten von Individuen in solcherart Interaktionssituationen hinreichend würdigen zu können, geht die Arbeit fernerhin von den wissenssoziologischen Implikationen der von Peter L. Berger und Thomas Luckmann unter dem Schlagwort von der sozialen bzw. „gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit“ entwickelten Überlegungen aus: Die sinnhafte Aneignung der Welt vollzieht sich demnach stets in Wechselwirkung mit dem vorhandenen, individuellen Erfahrungswissen der handelnden Person, wobei das in Situation „A“ angeeignete und verarbeitete Wissen automatisch in den Erfahrungsschatz der Person eingeht und damit in einer späteren Situation „B“ bereits als Wahrnehmungsfilter aller weiteren sinnhaften Aneignung von (Um-)Welt wirken kann. In Kombination mit den Prämissen und den Begrifflichkeiten der interaktionstheoretischen Arbeiten von Erving Goffman (u.a. „Rahmen-Analyse“ u.w.m.) sollen nun konkrete Handlungssituationen auf ihren Handlungsrahmen hin befragt werden.

 

Im Sinne einer historischen Untersuchung sind als Bestandteile eines solchen situativen Handlungsrahmens regionale, soziographische, generationelle usw. Erfahrungskontexte automatische eingeschrieben. Auf diesem Wege sollen die möglichen Wahrnehmungen der handelnden Personen von diesem konkreten Interaktionsverhalten wechselseitig beschrieben, die jeweiligen interaktiven Reaktionen gedeutet und die Frage nach der Wertgebundenheit dieser Verhaltensmuster im Sinne der volksgemeinschaftlicher Normensetzungen beurteilt werden. Dabei kann es nicht darum gehen, Motivforschung im Sinne einer kausalen Begrünung für bestimmtes Verhalten zu betreiben. Vielmehr muss die Arbeit die Deutungsoffenheit von vergesellschaftendem Verhalten betonen, um die Komplexität von alltäglicher Interaktion in einer durch und durch politisierten, weil diktatorisch verfassten Herrschaftsordnung zu unterstreichen.

 

Eingedenk dieser Umstände und der damit einhergehenden erhöhten Bedrohung des Einzelnen durch nicht selten drakonische Sanktionierung war beispielsweise kaum hinreichend sicher feststellbar, ob eine Erfüllung der volksgemeinschaftlichen Verhaltensnormen aus innerer Überzeugung und damit aus eigenem Antrieb und damit um der Sache selbst Willen geschah, oder ob die Normerfüllung als Pflichtübung eines innerlich womöglich politisch abstinenten Zeitgenossen anzusehen war, der mit einer entsprechenden Verhaltensanpassung eben jenen Sanktionen aus dem Weg zu gehen gedachte.

 

Das Material, auf das sich diese Arbeit im Wesentlichen stützen wird, sind lebensgeschichtliche Interviews, die im Rahmen verschiedener Oral-History-Projekte am bzw. um das Institut für Biographie und Geschichte an der Fernuniversität Hagen in Lüdenscheid entstanden sind. Insofern wird angesichts der Besonderheiten dieser Quellengattung auch eine dezidierte Auseinandersetzung mit deren Quellenwert wichtiger Bestandteil der Arbeit sein. Weiteres Material sind Zuschriften von „Volksgenossen“ an staatliche und parteiamtliche Dienststellen, anhand derer nach der Bedeutung und Funktion von „Volksgemeinschaft“ als Bezugsgröße und gleichsam virtueller Appellationsinstanz im diskursiven Austausch mit Herrschaftsinstanzen reflektiert wird.

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